Honig-Portweinfeigen auf Orangen-Joghurtvegetarisch Zubereitungszeit 20 Min. Portionen 4 Schwierigkeit Mittel Honig-Portweinfeigen auf Orangen-Joghurt1️⃣ Feigen vorbereiten: Die Stiele von 8 Feigen entfernen und jede Feige von oben kreuzweise etwa 2 cm tief einschneiden.2️⃣ Portwein-Sud kochen: 2 EL Honig in einem flachen Topf erhitzen, bis er Blasen wirft. Mit 200 ml Portwein ablöschen und 2 Zitronenscheiben, 1 Gewürznelke und ½ Zimtstange zugeben. Alles etwa 5 Minuten einkochen lassen, dann vom Herd nehmen. Die vorbereiteten Feigen in den heißen Sud legen, mit der Flüssigkeit übergießen und darin marinieren.3️⃣ Orangen-Joghurt zubereiten: 2 Orangen schälen, die weiße Haut vollständig entfernen und die Filets herausschneiden. Die Filets in Stücke schneiden, in eine Schüssel geben und mit 1 EL braunem Zucker sowie 1 EL Orangenlikör marinieren. 300 g Joghurt (10 % Fett) unter die marinierten Orangen mischen.4️⃣ Anrichten & Servieren: Den Orangenjoghurt auf Schälchen oder Tellern verteilen und jeweils zwei Feigen daraufsetzen. Mit etwas vom Portweinsud beträufeln und sofort servieren.📌 Tipps & Varianten: 💡 Tipp: Besonders aromatisch werden die Feigen, wenn sie einige Stunden im Portweinsud durchziehen können – am besten über Nacht im Kühlschrank.🍊 Variante: Statt Orangen kann auch eine Mischung aus Mandarinen und Grapefruitfilets verwendet werden – das sorgt für eine frische, leicht herbe Note.🍯 Extra-Tipp: Ein zusätzlicher Klecks Honig über den Feigen verstärkt den Karamellgeschmack und sorgt für einen schönen Glanz.🍷 Serviervorschlag: Mit gerösteten Mandelblättchen bestreuen oder mit einem Minzblatt garnieren – ein edles Dessert mit mediterranem Flair. Nährwerte pro Portion 17 g Fett 32.8 g Kohlenhydrate 18 g Eiweiß 3.9 g Ballaststoffe 359 kcal Brennwert Hinterlasse einen KommentarTeile Deine Erfahrungen und Tipps zu diesem Rezept mit anderen GEFRO Fans. Wir freuen uns auf Deinen Kommentar!Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung genehmigt werden müssen. Name * E-Mail * Kommentar * Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu. * Kommentar hinzufügen